Identitätsmissbrauch

Ihr Name.Nicht Ihre Worte.

Deepfakes, gefälschte Zitate und manipulierte Inhalte verbreiten sich schnell. Plattformen reagieren langsam. Wir kennen die rechtlichen Hebel, um das zu stoppen.

Das Problem

Gefälschte Zitate

Ihnen werden Aussagen zugeschrieben, die Sie nie getätigt haben. Die Inhalte verbreiten sich viral, die Richtigstellung erreicht kaum jemanden.

Deepfakes

KI-generierte Bilder und Videos machen es einfacher denn je, Personen in falsche Kontexte zu setzen.

Plattformen sehen keinen Verstoß

Interne Meldesysteme erkennen den Missbrauch häufig nicht. Automatisierte Prüfungen scheitern an der Subtilität.

§
Rechtlicher Hintergrund
Identitätsmissbrauch verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, oft auch das Recht am eigenen Bild und den Datenschutz. Plattformen haften nach Kenntnis und sind zur Löschung verpflichtet.

Ihr Weg zur Lösung

1

Inhalte dokumentieren

Sichern Sie die Inhalte per Screenshot mit URL und Datum.

2

Rechtliche Lage klären

Wir prüfen, welche Ansprüche bestehen und ob ein eiliges Vorgehen notwendig ist.

3

Löschung durchsetzen

Wir fordern die Plattform zur Löschung auf und sichern per Unterlassungserklärung ab.

Personen des öffentlichen Lebens
Falschzitate und Deepfakes zielen besonders häufig auf öffentliche Personen. Ein Eilverfahren kann die schnellste Lösung sein.
Wenn die Inhalte viral gehen
Bei schneller Verbreitung zählt jede Stunde. Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir die Dringlichkeit prüfen können.
BGH
Grundsatzverfahren gegen Meta
OLG
Löschung ganzer Accounts
24h
Reaktion bei Eilfällen

Worauf Sie sich berufen können

Wer unter Ihrem Namen auftritt, Ihnen Äußerungen unterschiebt oder in Ihrem Namen handelt, greift in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Neben Löschung und Unterlassung kommen Auskunft über die Bestandsdaten und Schadensersatz in Betracht.

Über den gerichtlichen Auskunftsanspruch lässt sich klären, wer hinter dem Account steht — Voraussetzung dafür, den Täter persönlich in Anspruch zu nehmen.

Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 21 Abs. 2 TDDDG

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