Accountsperrung

Ihr Accountwurde gesperrt.

Plattformen sperren Accounts oft automatisiert und ohne nachvollziehbare Erklärung. Sie haben Rechte — und in vielen Fällen gute Chancen, Ihren Zugang zurückzubekommen.

Das Problem

Keine Begründung

Sie erhalten eine generische E-Mail, die auf einen Verstoß verweist — ohne zu erklären, was genau passiert ist.

Einspruch ohne Wirkung

Die internen Beschwerdewege der Plattformen sind oft automatisiert. Ihr Widerspruch wird abgelehnt, bevor ihn ein Mensch gelesen hat.

Löschung droht

Viele Plattformen löschen gesperrte Accounts nach Ablauf einer Frist — oft ohne Vorwarnung. Frühes Handeln verbessert Ihre Chancen erheblich.

Das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Fehlende Begründungen, automatisierte Entscheidungen, ignorierte Einsprüche, Verstöße gegen den Digital Services Act, unzulässige AGB-Klauseln, fehlende Anhörung vor der Sperrung — die Liste der Rechtsverstöße durch Plattformen ist lang. Aber: In den meisten Fällen stehen Ihnen wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung. Eine Sperrung ist kein Endurteil.

Begründungspflicht

Plattformbetreiber dürfen Accounts nicht ohne spezifische Begründung sperren. Ein bloßer Verweis auf die Gemeinschaftsrichtlinien ist nicht ausreichend — der konkrete Verstoß muss benannt werden.

OLG Hamburg, 29.06.2022 – 15 W 32/22

Anhörungspflicht

Nutzer müssen über die Maßnahme informiert werden, eine Begründung erhalten und die Möglichkeit zur Stellungnahme mit anschließender Neubescheidung bekommen. Eine sofortige Sperrung ohne vorherige Anhörung ist rechtswidrig.

BGH, 29.07.2021 – III ZR 179/20

Verhältnismäßigkeit

Nicht jeder Regelverstoß rechtfertigt eine dauerhafte Sperrung. Bei einer dauerhaften Deaktivierung ist zudem eine vorherige Abmahnung erforderlich — fehlt diese, ist die Sperrung unzulässig.

BGH, III ZR 179/20; OLG Dresden, 08.03.2022 – 4 U 1050/21

Automatisierte Entscheidungen

Eine vollautomatisierte Neubescheidung innerhalb weniger Minuten erfüllt nicht das Anhörungserfordernis. Findet keine Prüfung der individuellen Umstände statt, liegt ein eigenständiger Rechtsverstoß vor.

OLG München, 12.04.2022 – 18 U 6473/20

Digital Services Act

Plattformen müssen nach Art. 17 DSA klare Informationen über Moderationsentscheidungen geben und nach Art. 20 DSA ein wirksames Beschwerdesystem vorhalten. Wird beides nicht erfüllt, kommen Entschädigungsansprüche nach Art. 54 DSA in Betracht.

Digital Services Act

Ihr Weg zur Lösung

1

Einspruch einlegen

Nutzen Sie die plattforminternen Beschwerdewege und dokumentieren Sie jeden Schritt.

2

Plattform kontaktieren

Schreiben Sie eine E-Mail an den Support — mit Fristsetzung.

3

Anwaltliche Unterstützung

Wenn die Plattform nicht reagiert, übernehmen wir. Fester Preis, keine Überraschungen.

Accountsperrung — auf welcher Plattform?

Jede Plattform hat eigene Verfahren, Fristen und Beschwerdewege. Wählen Sie Ihre Plattform für die passende Anleitung.

InstagramFacebookTikTokYouTubeGoogleX (ehemals Twitter)
Gewerbliche Accounts
Wenn Ihr Account ein Umsatzkanal ist, sollten Sie Einnahmeausfälle dokumentieren. Ein anwaltliches Vorgehen kann hier bereits parallel zur Selbsthilfe sinnvoll sein.
Personen des öffentlichen Lebens
Bei politischen oder medienwirksamen Accounts kann ein Eilverfahren geboten sein. Wir reagieren in dringenden Fällen noch am selben Tag.
Content Creator & Influencer
Wenn Ihr Account Ihre Einkommensquelle ist, dokumentieren Sie entgangene Werbeeinnahmen und geplatzte Kooperationen. Diese Schäden sind bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen relevant.
Accounts mit großer Reichweite
Je größer die Follower-Basis, desto schwerer der Schaden — und desto stärker die Verhandlungsposition gegenüber der Plattform. Dokumentieren Sie Ihre Reichweite vor der Sperrung.
Art. 20 DSA
Beschwerdeverfahren erzwingbar
IT- & Medienrecht
Spezialisierte Anwälte
Pauschal
Feste Preise

Worauf Sie sich berufen können

Sperrt eine Plattform Ihren Account, muss sie Sie über die Maßnahme informieren, den konkreten Grund nennen und Ihnen Gelegenheit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung geben. Nutzungsbedingungen, die das nicht vorsehen, sind unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat die entsprechenden Klauseln von Meta nach § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Wer ohne Begründung gesperrt wurde, kann sich unmittelbar darauf berufen.

BGH, Urteil vom 29.07.2021 – III ZR 179/20

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