Accountsperrung · X (ehemals Twitter)

Ihr X-Accountwurde gesperrt.

Seit der Übernahme haben sich Moderationspraxis und Support bei X stark verändert — Sperren erfolgen schnell, Ansprechpartner sind kaum erreichbar. Ihre Rechte bestehen dennoch fort.

Die Situation bei X (ehemals Twitter)

X moderiert überwiegend automatisiert; menschlicher Support ist für Betroffene in der Praxis schwer erreichbar. Neben vollständigen Sperren kommen Einschränkungen der Sichtbarkeit und der Reichweite vor, die für Nutzer oft gar nicht erkennbar sind. Als sehr große Online-Plattform unterliegt X den Pflichten des Digital Services Act: Moderationsentscheidungen müssen begründet werden, und es muss ein wirksames internes Beschwerdesystem bestehen. Gerade weil der Support schwer erreichbar ist, ist die schriftliche Dokumentation aller Schritte hier besonders wichtig.

Die Rechtslage

Begründungspflicht

Plattformbetreiber dürfen Accounts nicht ohne spezifische Begründung sperren. Ein bloßer Verweis auf die Gemeinschaftsrichtlinien ist nicht ausreichend — der konkrete Verstoß muss benannt werden.

OLG Hamburg, 29.06.2022 – 15 W 32/22

Anhörungspflicht

Nutzer müssen über die Maßnahme informiert werden, eine Begründung erhalten und die Möglichkeit zur Stellungnahme mit anschließender Neubescheidung bekommen. Eine sofortige Sperrung ohne vorherige Anhörung ist rechtswidrig.

BGH, 29.07.2021 – III ZR 179/20

Verhältnismäßigkeit

Nicht jeder Regelverstoß rechtfertigt eine dauerhafte Sperrung. Bei einer dauerhaften Deaktivierung ist zudem eine vorherige Abmahnung erforderlich — fehlt diese, ist die Sperrung unzulässig.

BGH, III ZR 179/20; OLG Dresden, 08.03.2022 – 4 U 1050/21

Automatisierte Entscheidungen

Eine vollautomatisierte Neubescheidung innerhalb weniger Minuten erfüllt nicht das Anhörungserfordernis. Findet keine Prüfung der individuellen Umstände statt, liegt ein eigenständiger Rechtsverstoß vor.

OLG München, 12.04.2022 – 18 U 6473/20

Digital Services Act

Plattformen müssen nach Art. 17 DSA klare Informationen über Moderationsentscheidungen geben und nach Art. 20 DSA ein wirksames Beschwerdesystem vorhalten. Wird beides nicht erfüllt, kommen Entschädigungsansprüche nach Art. 54 DSA in Betracht.

Digital Services Act

Ihr Weg bei X (ehemals Twitter)

1

Sperre und Kontostatus dokumentieren

Screenshots der Sperrmeldung, aller Hinweise in der App und Ihres Profils mit Datum. Bei Reichweitenverlust auch Analytics-Daten sichern.

2

Einspruch über das Hilfeformular einlegen

Nutzen Sie das offizielle Einspruchsformular von X. Da der Support schwer erreichbar ist, ist die dokumentierte schriftliche Form besonders wichtig.

3

Auf DSA-Pflichten berufen

Fordern Sie unter Berufung auf Art. 17 DSA eine konkrete Begründung und nach Art. 20 DSA den Zugang zum internen Beschwerdesystem, mit Fristsetzung von 14 Tagen.

4

Bei Untätigkeit anwaltlich vorgehen

Bleibt eine Reaktion aus, lässt sich die Wiederherstellung anwaltlich durchsetzen. Bei politischen oder medienwirksamen Accounts kann ein Eilverfahren geboten sein.

Art. 20 DSA
Beschwerdeverfahren erzwingbar
IT- & Medienrecht
Spezialisierte Anwälte
Pauschal
Feste Preise

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Häufige Fragen zu X (ehemals Twitter)

Gelten die Regeln für Facebook-Sperren auch für X?

Die vom BGH entwickelten Grundsätze — Information, Begründung, Anhörung und Verhältnismäßigkeit — beruhen auf allgemeinen vertrags- und AGB-rechtlichen Erwägungen und sind auf andere Plattformen übertragbar. Hinzu kommen die unmittelbar geltenden Pflichten des Digital Services Act.

Mein Account ist sichtbar, aber die Reichweite ist eingebrochen. Ist das angreifbar?

Auch Sichtbarkeits- und Reichweitenbeschränkungen sind Moderationsentscheidungen im Sinne des DSA und müssen begründet werden. Praktisch ist der Nachweis schwieriger — sichern Sie deshalb Reichweitendaten vor und nach dem Einbruch.

Der Support antwortet gar nicht. Was nun?

Dokumentieren Sie jeden Kontaktversuch mit Datum. Ab Kenntnis ist die Plattform zur Prüfung verpflichtet; bleibt sie untätig, stärkt das Ihre Position bei der anwaltlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

Ich nutze X beruflich oder politisch — gibt es Besonderheiten?

Ja. Bei Accounts von Personen des öffentlichen Lebens und politischen Akteuren wiegt die Meinungsfreiheit besonders schwer; ein Eilverfahren kann geboten sein. Bei gewerblicher Nutzung kommen Schadensersatzansprüche hinzu.

Was kostet eine erste Einschätzung?

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