Screenshots des Profils, der URL, der verwendeten Fotos und — falls einsehbar — der versendeten Freundschaftsanfragen. Alles mit Datum sichern.
Auf dem Fake-Profil: Drei Punkte → Support erhalten oder Profil melden → „Gibt sich als jemand anderes aus“ → Ihr Name. Am Computer melden.
Informieren Sie Ihre Freundesliste über Ihr echtes Profil, damit niemand auf Nachrichten des Klons reagiert. Das ist der wirksamste Sofortschutz.
Bleibt Meta untätig, fordern wir die Löschung unter Fristsetzung und Verweis auf Art. 16 DSA — notfalls gerichtlich.
Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie sofort, was der beste nächste Schritt ist.
Beim Cloning wird Ihr öffentlich sichtbares Profil kopiert und für Kontaktaufnahmen zu Ihren Freunden genutzt. Weil die Anfrage scheinbar von Ihnen stammt, sind Betrugsversuche besonders erfolgreich — der Schaden entsteht dabei häufig bei Dritten.
Melden Sie erneut mit vollständigen Screenshots und ergänzen Sie eine schriftliche Meldung mit Fristsetzung, ausdrücklich gestützt auf Art. 16 DSA. Ab Kenntnis haftet die Plattform für den fortdauernden Verstoß.
Über ein Auskunftsverfahren nach § 21 TTDSG können Plattformen zur Herausgabe von Bestandsdaten verpflichtet werden. Das ist ein eigenes gerichtliches Verfahren, das sich vor allem bei fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstößen lohnt.
Beschränken Sie die Sichtbarkeit Ihrer Fotos und Ihrer Freundesliste in den Privatsphäre-Einstellungen. Das nimmt Tätern die Grundlage, ein überzeugendes Duplikat zu erstellen.
Der Schnell-Check ist kostenlos. Wird ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll, nennen wir Ihnen die Kosten vorab als Festpreis — kein Stundenhonorar, keine Überraschungen.
Urteile, Fristen und Praxistipps — laufend aktualisiert.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob ein Vorgehen Aussicht hat — und was es kosten würde, bevor Sie sich entscheiden.
Kostenlose Ersteinschätzung →In vielen Fällen reichen unsere Anleitungen. Wenn nicht, übernehmen wir.
Lieber direkt sprechen?
☎ +49 (0) 152 2928 7273