Screenshots des unberechtigten Profils, der hinterlegten Kontaktdaten und der URL. Halten Sie fest, wodurch sich das Profil von Ihrem echten unterscheidet.
Über Google Unternehmensprofil die Inhaberschaft anfordern bzw. das Duplikat als solches melden. Google prüft die Berechtigung anhand von Nachweisen.
Nutzen Sie die Meldefunktion direkt im Profil sowie das Formular für unzulässige Unternehmensprofile — mit Verweis auf Ihre bestehende Berechtigung.
Werden Kundenanfragen abgefangen, kommen Ansprüche aus Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht in Betracht — häufig auch gegen den Betreiber des Profils selbst.
Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie sofort, was der beste nächste Schritt ist.
Sie können die Inhaberschaft über Google beanspruchen und das Profil als unberechtigt melden. Parallel bestehen Ansprüche aus § 12 BGB (Namensrecht) und, sofern eine Marke betroffen ist, aus dem Markenrecht.
Das ist ein besonders schwerer Fall, weil Kundenanfragen gezielt umgeleitet werden. Neben der Löschung kommen wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Schadensersatz wegen entgangener Aufträge in Betracht. Dokumentieren Sie den Rückgang der Anfragen.
Fordern Sie über Google die Inhaberschaft zurück; das Verfahren sieht eine Prüfung der Berechtigung vor. Reagiert Google nicht innerhalb angemessener Frist, lässt sich der Anspruch anwaltlich durchsetzen.
Ja. Google muss nach Art. 16 DSA nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte unverzüglich tätig werden. Eine dokumentierte Meldung ist deshalb die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Möglichst sofort, da über ein falsches Profil laufend Kundenkontakte verloren gehen. Der Schaden wächst mit jedem Tag, in dem das Profil online bleibt.
Der Schnell-Check gibt Ihnen eine kostenlose erste Orientierung. Wenn Sie es genauer wissen wollen, ist die Erstberatung die direkte Alternative — ein persönliches Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt.
In vielen Fällen reichen unsere Anleitungen. Wenn nicht, übernehmen wir.
Lieber direkt sprechen?
☎ +49 (0) 152 2928 7273